Ob Gründung von Gesellschaften wie z.B. Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GbR), offene Handelsgesellschaften (OHG), Kommanditgesellschaften (KG) oder Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH) oder Gestaltung von Gesellschaftsverträgen und Satzungen: In allen Fragen des Gesellschaftsrechts mit Bezug zur Vermögensnachfolge und / oder Unternehmensnachfolge können Sie sich gerne an unsere Kanzlei wenden.
Dabei sind wir insbesondere in folgenden Bereichen der richtige Ansprechpartner:
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