Insbesondere Kaufleute, die ein Handelsgewerbe betreiben, Handwerker, Freiberufler oder auch gewerbliche Vermieter üben ihre wirtschaftliche Betätigung als Einzelunternehmer aus. Ein Einzelunternehmen ist zwar keine Gesellschaft und gehört streng genommen nicht zum Gesellschaftsrecht, dennoch ergeben sich bei einer anstehenden oder erfolgten Übergabe bzw. Vererbung eines Einzelunternehmens ähnliche Fragestellungen, insbesondere im Bereich der Haftung der Erben aus handelsrechtlicher und erbrechtlicher Sicht. Häufig stellt sich für den Erben die Frage, ob und wie er der weitgehenden handelsrechtlichen Haftung entgehen kann. Auch gelten weitreichende Besonderheiten, wenn an einem Einzelunternehmen Testamentsvollstreckung angeordnet werden soll. Lassen Sie sich von uns beraten, wenn Sie eine Übergabe oder Vererbung Ihres Einzelunternehmens anstreben oder eine solche bereits erfolgt ist.