Veröffentlichungen

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Erbrecht Giuseppe Pranzo, LL.M. ist Autor und veröffentlicht regelmäßig Aufsätze und Entscheidungsanmerkungen in einschlägiger Fachliteratur. Hier finden Sie eine Übersicht seiner bisherigen Veröffentlichungen.

PRAKTISCHE AUSWIRKUNGEN DES MOPEG AUF DIE VERMÖGENS- UND UNTERNEHMENSNACHFOLGE – ZEITSCHRIFT FÜR DIE STEUER- UND ERBRECHTSPRAXIS (ZERB) 2022, 425

In diesem Beitrag beschäftige ich mich mit dem am 01.01.2024 in Kraft tretenden Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (MoPeG) und den damit verbundenen Änderungen für die Vermögens- und Unternehmensnachfolge.

Gesellschaftsrecht schlägt Erbrecht? Ein Kurzüberblick zum Schnittstellenbereich Erbrecht und Gesellschaftsrecht (Teil 1) - Juris Anwaltzertifikatonline 22/2021 Anm. 2

Der erste Teil meiner Aufsatzreihe zum Schnittstellenbereich Erbrecht und Gesellschaftsrecht, der sich mit den verschiedenen Gesellschaftsformen, deren Unterschieden bei der Nachfolge und dem Verhältnis zwischen Erbrecht und Gesellschaftsrecht beschäftigt.

Gesellschaftsrecht schlägt Erbrecht? Ein Kurzüberblick zum Schnittstellenbereich Erbrecht und Gesellschaftsrecht (Teil 2) - Juris Anwaltzertifikatonline 14/2022 ANM. 2

Der zweite Teil meiner Aufsatzreihe zum Schnittstellenbereich Erbrecht und Gesellschaftsrecht, der sich mit der gesetzlichen Ausgangslage beim Tod eines Gesellschafters und gesellschaftsvertraglichen Gestaltungsmöglichkeiten beschäftigt.

Keine Geschäftsgebühr bei Entwurf eines gemeinschaftlichen Testaments – Anmerkung zu BGH, Urteil vom 15.04.2021, IX ZR 143/20 – Juris Praxisreport Familien- und Erbrecht 22/2021 Anm. 4

Meine Anmerkung zur Entscheidung des Bundesgerichtshofs, wonach der auftragsgemäße Entwurf eines gemeinschaftlichen Testaments durch einen Rechtsanwalt keine Geschäftsgebühr auslöst.

Bedingungen in Unternehmertestamenten – Zeitschrift für die Steuer- und Erbrechtspraxis (ZErb) 2021, 337

Mein Aufsatz, der sich mit der Frage befasst, ob und inwieweit Bedingungen in Unternehmertestamenten zulässig und sinnvoll sind.

Testamentsvollstreckung im Unternehmensbereich (Teil 3): Testamentsvollstreckung an Anteilen von Kapitalgesellschaften - juris AnwaltZertifikatOnline 4/2021 Anm. 1

Der dritte Teil meiner Aufsatzreihe "Testamentsvollstreckung im Unternehmensbereich", der sich mit der Testamentsvollstreckung an Anteilen von Kapitalgesellschaften beschäftigt.

Testamentsvollstreckung im Unternehmensbereich (Teil 2): Testamentsvollstreckung an Anteilen von Personengesellschaften - juris AnwaltZertifikatOnline 23/2020 Anm. 1

Der zweite Teil meiner Aufsatzreihe "Testamentsvollstreckung im Unternehmensbereich", der sich mit der Testamentsvollstreckung an Anteilen von Personengesellschaften beschäftigt.

Reichweite einer gemäß § 6 Abs. 2 Satz 1 BtBG öffentlich beglaubigten Vorsorgevollmacht - Anmerkung zu OLG Köln, Beschluss vom 30.10.2019, I-2 Wx 327/19 - juris PraxisReport Familien- und Erbrecht 16/2020 Anm. 1

Meine Besprechung der Entscheidung des OLG Köln vom 30.10.2019, die sich mit der Frage befasst, ob eine gemäß § 6 Abs. 2 Satz 1 BtBG öffentlich beglaubigte Vollmacht den Anforderungen des § 29 GBO genügt.

Testamentsvollstreckung im Unternehmensbereich (Teil 1): Testamentsvollstreckung an Einzelunternehmen - juris AnwaltZertifikatOnline 15/2020 Anm. 1

Im ersten Teil meiner insgesamt dreiteiligen Aufsatzreihe geht es um die Zulässigkeit und Durchführbarkeit der Testamentsvollstreckung an einzelkaufmännischen Unternehmen unter Berücksichtung erb- und gesellschaftsrechtlicher Grenzen.

Nachlasspflegschaft zur Geltendmachung eines Auseinandersetzungsanspruchs - Anmerkung zu OLG Braunschweig, Beschluss vom 24.10.2019, 1 W 26/18 - juris PraxisReport Familien- und Erbrecht 05/2020 Anm. 8

Meine Anmerkung zur Entscheidung des OLG Braunschweig, die sich mit der Frage befasst, ob und wann der Auseinandersetzungsanspuch gemäß § 2042 BGB einen Anspruch im Sinne des § 1961 BGB begründet, der die Voraussetzungen für die Bestellung eines Nachlasspflegers schafft.

Güterrechtliche Einordnung von § 1371 Abs. 1 BGB bei Erbfällen vor dem 17.08.2015 - Anmerkung zu OLG München, 31. Zivilsenat, Beschluss vom 24.09.2019, 31 Wx 326/18 - juris PraxisReport Familien- und Erbrecht 04/2020 Anm. 2

Meine Anmerkung zur Entscheidung des OLG München vom 24.09.2019, die sich mit der Frage befasst, ob es bei Erbfällen vor dem Inkrafttreten der EuErbVO bei der vom BGH vorgenommenen güterrechtlichen Einordnung des § 1371 Abs. 1 BGB verbleibt.

Einsichtsrecht eines Miterben ins Grundbuch zur Klärung von Ausgleichspflichten nach §§ 2050 ff. BGB - Anmerkung zu OLG Braunschweig, Beschluss vom 12.06.2019, 1 W 41/19 - juris PraxisReport Familien- und Erbrecht 23/2019 Anm. 1

Meine Anmerkung zur Entscheidung des OLG Braunschweig, die sich mit der Frage befasst, ob und inwieweit Miterben zur Klärung von Ausgleichspflichten nach den §§ 2050 ff. BGB Einsicht in das Grundbuch nehmen können.

Die Einheits-GmbH & Co. KG in der Nachfolgeplanung - juris AnwaltZertifikatOnline 18/2019 Anm. 2

Dieser Aufsatz befasst sich mit der Einheits- GmbH & Co. KG als Instrument der Unternehmensnachfolge. Bei einer Einheits- GmbH & Co. KG handelt es sich um eine GmbH &. Co. KG, bei der die Geschäftsanteile an der Komplementär-GmbH in die KG eingelegt sind. Die KG ist also alleinige Gesellschafterin der Komplementär-GmbH.

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