Nachlasspflegschaft zur Geltendmachung eines Auseinandersetzungsanspruchs - Anmerkung zu OLG Braunschweig, Beschluss vom 24.10.2019, 1 W 26/18 - juris PraxisReport Familien- und Erbrecht 05/2020 Anm. 8
Meine Anmerkung zur Entscheidung des OLG Braunschweig, die sich mit der Frage befasst, ob und wann der Auseinandersetzungsanspuch gemäß § 2042 BGB einen Anspruch im Sinne des § 1961 BGB begründet, der die Voraussetzungen für die Bestellung eines Nachlasspflegers schafft.