Vorsorge: Beratung in München und Stuttgart.

Rechtliche Vorsorge erfordert rechtzeitige Vorsorge.


Unsere Kanzlei erstellt regelmäßig Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen und verfügt in diesem Bereich über besondere theoretische und auch praktische Erfahrungen. Dies gilt insbesondere für den Fall, dass Sie sich im unternehmerischen Bereich absichern möchten.

Wissenwertes zum Thema Vorsorgerecht

Patientenverfügung
Mit einer Patientenverfügung können Sie für bestimme Anwendungssituationen verbindlich festlegen, ob und wie Sie insbesondere im Falle Ihrer eigenen Äußerungsunfähigkeit ärztlich behandelt werden wollen. Der Bundesgerichtshof hat jüngst entschieden, dass eine Patientenverfügung inhaltlich konkret formuliert werden muss, um auch wirksam zu sein. Zwar gibt es bei der Erstellung von Patientenverfügungen keine anwaltliche oder gar notarielle Beratungspflicht. Vor dem Hintergrund sich oftmals ändernder Wirksamkeitserfordernisse ist die Hinzuziehung von Fachleuten jedoch anzuraten. Wir erstellen für Sie individuelle und rechtskonforme Patientenverfügungen.
Vorsorgevollmacht
Jeder von uns kann durch einschneidende Ereignisse wie Unfall oder Krankheit in die Situation kommen, dass er seine Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln kann. Damit in diesen Fällen nicht ein gesetzlicher Betreuer bestellt wird, sollte durch die Erstellung einer Vorsorgevollmacht gegengesteuert werden. Denn mit einer Vorsorgevollmacht können Sie von Ihnen selbst ausgewählte Personen bevollmächtigen, die sich im Falle Ihrer eigenen Handlungsunfähigkeit um Ihre Vermögensangelegenheiten und Gesundheitsangelegenheiten kümmern. Als erfahrene Kanzlei erstellen wir ständig eine Vielzahl von Vorsorgevollmachten und sind in diesem Bereich Ihr zuverlässiger und erfahrener Ansprechpartner.
Unternehmervollmacht
Unternehmer haben Verantwortung für Mitarbeiter und für das Unternehmen selbst. Hinzu kommt der Umstand, dass das Unternehmen oftmals auch die einzige Erwerbsquelle für den Unternehmer und seine Familie darstellt. In Diskrepanz hierzu steht die oftmals mangelnde Vorsorge für den Fall des "Ausfalls" eines Unternehmers. Gerade bei Unternehmern besteht aber ein erhöhter Bedarf für die rechtzeitige Vorsorge. Dabei braucht der Unternehmer jedoch nicht einfach nur eine Vorsorgevollmacht, sondern eine individuelle, auf das Unternehmen und die Rechtsform abgestimmte Vollmacht, die Rücksicht auf die Zielvorstellungen des Unternehmers nimmt. Mit unserer langjährigen Erfahrung bei der Beratung von Unternehmern helfen wir Ihnen gerne.
Betreuungsverfügung
Eine Betreuungsverfügung macht dann Sinn, wenn der Errichtende ein erhöhtes Maß an staatlicher Kontrolle im Vorsorgefall wünscht. Der Betreuer unterliegt nämlich der Überwachung durch das Betreuungsgericht. Im Gegensatz zu einer General- und Vorsorgevollmacht kann eine Betreuungsverfügung auch dann noch errichtet werden, wenn der Betroffene nicht mehr geschäftsfähig ist.
Interne Regelungen
Flankierend zur Errichtung einer General- und Vorsorgevollmacht ist es möglich, Regelungen im Innenverhältnis zwischen Vollmachtgeber und Bevollmächtigtem zu treffen. Hier kann der Vollmachtgeber dem Bevollmächtigten genaue Vorgaben zur Umsetzung der Vollmacht machen oder aber auch Haftungs- und Vergütungsfragen regeln.
Bankvollmacht
Eine Bankvollmacht ermöglicht dem Bevollmächtigten den Zugriff auf das Bankvermögen des Vollmachtgebers. Eine Bankvollmacht regelt also nur einen Teilbereich des Lebens des Vollmachtgebers. Eine umfassende Absicherung kann nur über die Errichtung einer General- und Vorsorgevollmacht erreicht werden.
Vollmachtswiderruf
Eine Vollmacht kann jederzeit vom Vollmachtgeber ohne Angabe von Gründen widerrufen werden. Wichtig ist es, dem Zugang des Widerrufs zu Beweiszwecken zu dokumentieren. Geachtet werden sollte zudem darauf, dass alle Originale und Ausfertigungen zur Vollmacht vom Bevollmächtigten herausverlangt werden, damit diese im Rechtsverkehr nicht länger eingesetzt werden können.
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