Vorsorge: Beratung in Stuttgart.

Rechtliche Vorsorge erfordert rechtzeitige Vorsorge.


Unsere Kanzlei erstellt regelmäßig Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen und verfügt in diesem Bereich über besondere theoretische und auch praktische Erfahrungen. Dies gilt insbesondere für den Fall, dass Sie sich im unternehmerischen Bereich absichern möchten.

Patientenverfügung

Mit einer Patientenverfügung können Sie für bestimme Anwendungssituationen verbindlich festlegen, ob und wie Sie insbesondere im Falle Ihrer eigenen Äußerungsunfähigkeit ärztlich behandelt werden wollen. Der Bundesgerichtshof hat jüngst entschieden, dass eine Patientenverfügung inhaltlich konkret formuliert werden muss, um auch wirksam zu sein. Zwar gibt es bei der Erstellung von Patientenverfügungen keine anwaltliche oder gar notarielle Beratungspflicht. Vor dem Hintergrund sich oftmals ändernder Wirksamkeitserfordernisse ist die Hinzuziehung von Fachleuten jedoch anzuraten. Wir erstellen für Sie individuelle und rechtskonforme Patientenverfügungen.

Vorsorgevollmacht

Jeder von uns kann durch einschneidende Ereignisse wie Unfall oder Krankheit in die Situation kommen, dass er seine Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln kann. Damit in diesen Fällen nicht ein gesetzlicher Betreuer bestellt wird, sollte durch die Erstellung einer Vorsorgevollmacht gegengesteuert werden. Denn mit einer Vorsorgevollmacht können Sie von Ihnen selbst ausgewählte Personen bevollmächtigen, die sich im Falle Ihrer eigenen Handlungsunfähigkeit um Ihre Vermögensangelegenheiten und Gesundheitsangelegenheiten kümmern. Als erfahrene Kanzlei erstellen wir ständig eine Vielzahl von Vorsorgevollmachten und sind in diesem Bereich Ihr zuverlässiger und erfahrener Ansprechpartner.

Unternehmervollmacht

Unternehmer haben Verantwortung für Mitarbeiter und für das Unternehmen selbst. Hinzu kommt der Umstand, dass das Unternehmen oftmals auch die einzige Erwerbsquelle für den Unternehmer und seine Familie darstellt. In Diskrepanz hierzu steht die oftmals mangelnde Vorsorge für den Fall des "Ausfalls" eines Unternehmers. Gerade bei Unternehmern besteht aber ein erhöhter Bedarf für die rechtzeitige Vorsorge. Dabei braucht der Unternehmer jedoch nicht einfach nur eine Vorsorgevollmacht, sondern eine individuelle, auf das Unternehmen und die Rechtsform abgestimmte Vollmacht, die Rücksicht auf die Zielvorstellungen des Unternehmers nimmt. Mit unserer langjährigen Erfahrung bei der Beratung von Unternehmern helfen wir Ihnen gerne.
Vorsorgerecht- Anwalt in Stuttgart.Vorsorgerecht- Anwalt in Stuttgart.
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Rechtsanwalt Giuseppe Pranzo steht Ihnen für Ihre Anfrage gerne zur Verfügung.

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