Eine gelungene Vermögensnachfolgeplanung setzt Maßarbeit voraus: Ihre individuellen familiären und wirtschaftlichen Verhältnisse sind mit den zur Verfügung stehenden zivilrechtlichen und steuerrechtlichen Gestaltungsmitteln abzustimmen.
Im Bereich der Vermögensnachfolge bietet Ihnen unsere Kanzlei für Erbrecht insbesondere folgende Leistungen an:
Die Bündelung von Vermögen, insbesondere von Immobilien, in Familiengesellschaften - auch "Familienpools" genannt - ist ein interessantes Instrument der Nachfolgegestaltung. Denn so können mehrere Generationen in die Vermögensnachfolge einbezogen werden und es lassen sich zahlreiche steuerliche Vorteile erzielen. Vermögen und Verwaltung werden getrennt und Ihre Erben können schrittweise an die Vermögensverwaltung herangeführt werden. Gerade in diesem Bereich sind sehr gute Kenntnisse des Erbrechts, Gesellschaftsrechts und Steuerrechts unabdingbar. Wir beraten Sie gerne bei der Gründung einer Familiengesellschaft und bei allen im Zusammenhang mit Familiengesellschaften stehenden Fragen.
mehr erfahrenTestamente und Erbverträge sind sog. Verfügungen von Todes wegen. Sie sind vor allem deshalb notwendig, weil die gesetzliche Erbfolge in den meisten Fällen keine sachgerechte Vermögensnachfolge ermöglicht. Doch bei der Erstellung einer Verfügung von Todes wegen kann sehr vieles falsch gemacht werden, was nicht zuletzt auf die zahlreichen Anordnungsmöglichkeiten zurückzuführen ist, die der juristische Laie nicht kennt. Unser Anwalt für Erbrecht prüft und erstellt Testamente und Erbverträge nach Ihren individuellen Vorstellungen und Wünschen. Eine notarielle Beurkundung ist in vielen Fällen nicht nötig. Falls doch, begleiten wir Sie während des gesamten Prozesses bis zum Beurkundungstermin.
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