Eine gelungene Vermögensnachfolgeplanung setzt Maßarbeit voraus: Ihre individuellen familiären und wirtschaftlichen Verhältnisse sind mit den zur Verfügung stehenden zivilrechtlichen und steuerrechtlichen Gestaltungsmitteln abzustimmen.
Im Bereich der Vermögensnachfolge bietet Ihnen unsere Kanzlei für Erbrecht insbesondere folgende Leistungen an:
Durch Vertrag mit dem Erblasser können Verwandte und Ehegatten auf ihr gesetzliches Erbrecht und Pflichtteilsrecht verzichten. Erb- und Pflichtteilsverzichtsverträge sind zunehmend ein fester Bestandteil einer sinnvollen Vermögensnachfolgeplanung geworden, denn nur so kann sich der Erblasser sicher sein, dass seine beabsichtigte Vermögensnachfolge nicht durch gesetzliche Erb- und Pflichtteilsrechte gestört wird. Unser erfahrener Fachanwalt für Erbrecht steht Ihnen in sämtlichen hier relevanten Fragen mit Rat und Tat zur Seite.
mehr erfahrenDie Bündelung von Vermögen, insbesondere von Immobilien, in Familiengesellschaften - auch "Familienpools" genannt - ist ein interessantes Instrument der Nachfolgegestaltung. Denn so können mehrere Generationen in die Vermögensnachfolge einbezogen werden und es lassen sich zahlreiche steuerliche Vorteile erzielen. Vermögen und Verwaltung werden getrennt und Ihre Erben können schrittweise an die Vermögensverwaltung herangeführt werden. Gerade in diesem Bereich sind sehr gute Kenntnisse des Erbrechts, Gesellschaftsrechts und Steuerrechts unabdingbar. Wir beraten Sie gerne bei der Gründung einer Familiengesellschaft und bei allen im Zusammenhang mit Familiengesellschaften stehenden Fragen.
mehr erfahrenDie Schenkung ist die klassische Form der unentgeltlichen Vermögensübertragung zu Lebzeiten. Hier sind allerdings zahlreiche Aspekte zu beachten, die eine kompetente Beratung unerlässlich machen. Neben der erforderlichen Beachtung von Formalitäten wie notariellen Beurkundungserfordernissen sind auch erbrechtliche Konsequenzen zwingend zu berücksichtigen. Denn häufig führt eine Schenkung dazu, dass Pflichtteilsberechtigte aufgrund dieser Schenkung sog. Pflichtteilsergänzungsansprüche geltend machen können. Auch stellt sich häufig die Frage, ob und in welcher Form Gegenleistungen wie z.B. ein Nießbrauch oder ein Wohnrecht sinnvoll sind. Als erfahrene Kanzlei im Bereich der vorweggenommenen Erbfolge beraten wir Sie gerne in allen hiermit im Zusammenhang stehenden Fragen. Wir begleiten Sie ggfs. auch bis zum Beurkundungstermin beim Notar.
mehr erfahrenTestamente und Erbverträge sind sog. Verfügungen von Todes wegen. Sie sind vor allem deshalb notwendig, weil die gesetzliche Erbfolge in den meisten Fällen keine sachgerechte Vermögensnachfolge ermöglicht. Doch bei der Erstellung einer Verfügung von Todes wegen kann sehr vieles falsch gemacht werden, was nicht zuletzt auf die zahlreichen Anordnungsmöglichkeiten zurückzuführen ist, die der juristische Laie nicht kennt. Unser Anwalt für Erbrecht prüft und erstellt Testamente und Erbverträge nach Ihren individuellen Vorstellungen und Wünschen. Eine notarielle Beurkundung ist in vielen Fällen nicht nötig. Falls doch, begleiten wir Sie während des gesamten Prozesses bis zum Beurkundungstermin.
mehr erfahrenMit der Eheschließung entstehen diverse gesetzliche Verpflichtungen zwischen den Ehepartnern. Zu nennen ist hier zum Beispiel der Zugewinnausgleich, der im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft geleistet werden muss. Die Zugewinngemeinschaft ist der gesetzliche Güterstand der Eheleute, die eine Ehe ohne Ehevertrag geschlossen haben. Wird die Ehe durch Tod oder Scheidung beendet, muss der Ehepartner, der während der Ehe mehr Vermögen erwirtschaftet hat, dem anderen Ehepartner die Hälfte der Differenz als Ausgleichszahlung leisten.
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