Unternehmensnachfolge: Beratung und Vertretung in Stuttgart.

Die rechtliche Umsetzung erfordert viel Know-how und erfahrung.


Die Nachfolgeproblematik stellt eine der größten Herausforderungen für Unternehmer dar, bedeutet diese doch insbesondere die Sicherung des Fortbestands und des Wachstums des Unternehmens. Die rechtliche Umsetzung erfordert vertiefte Kenntnisse im Erbrecht, Gesellschaftsrecht und Steuerrecht. Bei verheirateten Unternehmern sind auch familienrechtliche Aspekte von nicht unerheblicher Bedeutung.

Für eine gelungene Unternehmensnachfolge sollte sich der Unternehmer mit folgenden Möglichkeiten auseinandersetzen, die vollständig in das Leistungsspektrum unserer Kanzlei für Erbrecht fallen:

Übertragung des Unternehmens zu Lebzeiten

Eine Übertragung des Unternehmens zu Lebzeiten erlaubt es, den Nachfolger in seine Verantwortung hineinwachsen zu lassen. Dies geschieht regelmäßig mittels Schenkung in verschiedenen Varianten wie insbesondere Nießbrauch, Pflichtteilsverzicht, Erbverzicht etc. Eine Übertragung des Unternehmens in die nachfolgende Generation sollte bestenfalls auch alle denkbaren steuerlichen Vorteile ausschöpfen.

Übertragung des Unternehmens von Todes wegen

Der Zeitpunkt des Todes lässt sich nicht vorhersagen, weshalb sich jeder Unternehmer auch mit einem passenden Konzept für den Fall seines Ablebens beschäftigen sollte. Dies erfordert eine Auseinandersetzung mit den Gesellschaftsverträgen und die Erstellung eines Unternehmertestaments. Gesellschaftsrechtliche und erbrechtliche Regelungen sind zwingend aufeinander abzustimmen. Ihr Anwalt für Erbrecht schaut hier stets über den Tellerrand hinaus, um essentielle Fehler zu vermeiden, die die beabsichtigte Unternehmensnachfolge im schlimmsten Fall vollständig scheitern lassen.

Übertragung des Unternehmens durch Verkauf

Steht keine Person zur Verfügung, die das Unternehmen lebzeitig oder von Todes wegen erwerben kann, kommt eine Veräußerung des Unternehmens in Betracht. Hier gilt es abzuwägen, ob ein vollständiger oder ein nur teilweiser Verkauf des Unternehmens in Frage kommt. Häufig bietet es sich auch an, das Unternehmen schrittweise zu verkaufen, was z.B. mittels Vereinbarung von Optionsrechten zugunsten des Verkäufers und / oder Käufers geschehen kann. Wir als erfahrene Kanzlei beraten Sie umfassend, um für Sie das beste Ergebnis zu erzielen.

Umwandlung des Unternehmens

Eine gelungene Unternehmensnachfolge setzt häufig auch die Umwandlung des Unternehmens voraus. Denn die Suche nach dem richtigen Nachfolger und auch die Suche nach der richtigen Art und Weise für die Übertragung des Unternehmens erfordert zwangsläufig die Prüfung, ob das Unternehmen für die geplante Form der Übergabe passend strukturiert ist. Die Planung der Unternehmensnachfolge bietet dem Unternehmer häufig Anlass, Umstrukturierungen vorzunehmen, wie z.B. die Umwandlung des Unternehmens in eine andere Rechtsform. So lässt sich beispielsweise eine Testamentsvollstreckung viel einfacher durchführen, wenn ein Einzelunternehmen in eine GmbH umgewandelt wird.
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