Steht keine Person zur Verfügung, die das Unternehmen lebzeitig oder von Todes wegen erwerben kann, kommt eine Veräußerung des Unternehmens in Betracht. Hier gilt es abzuwägen, ob ein vollständiger oder ein nur teilweiser Verkauf des Unternehmens in Frage kommt. Häufig bietet es sich auch an, das Unternehmen schrittweise zu verkaufen, was z.B. mittels Vereinbarung von Optionsrechten zugunsten des Verkäufers und / oder Käufers geschehen kann. Wir als erfahrene Kanzlei beraten Sie umfassend, um für Sie das beste Ergebnis zu erzielen.