Erbrecht: Kompetente Beratung und Vertretung vor und nach dem Erbfall

Wir leiten Sie kompetent durch die komplexe Materie des Erbrechts.


Das in Deutschland stetig wachsende Erbvolumen erfordert mehr, als es einfach nur auf die gesetzlichen Regelungen ankommen zu lassen. Wir führen Sie kompetent durch die komplexe Materie des Erbrechts und sind Ihr Ansprechpartner in allen Fragen vor und nach dem Erbfall, wie insbesondere:

Anfechtung von Testamenten und Erbverträgen

Sie sind mit einer für Sie nachteilhaften Verfügung von Todes wegen nicht einverstanden oder halten diese für unwirksam? Ihr Fachanwalt für Erbrecht in Stuttgart prüft für Sie, ob eine Anfechtung der Verfügung von Todes wegen in Betracht kommt. Da es hierbei auf die genaue Einhaltung von Fristen und Verfahrensvorschriften ankommt, sind spezielle Kenntnisse des Erbrechts gerade in diesem Bereich unerlässlich.

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Erbausschlagung

Sind Sie Erbe geworden, müssen Sie sich innerhalb einer Ausschlagungsfrist von (regelmäßig) gerade einmal sechs Wochen entscheiden, ob Sie die Erbschaft ausschlagen. In speziellen Fällen kommt auch die Ausschlagung einer Erbschaft zur Geltendmachung von Pflichtteilsrechten in Betracht. Unsere Kanzlei berät und vertritt Sie gerne in solchen Fällen. Nach ausführlicher Prüfung Ihres Falls teilen wir Ihnen mit, ob eine Erbausschlagung einen Fehler oder eine Notwendigkeit darstellt.

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Erbengemeinschaft

Eine Erbengemeinschaft entsteht unabhängig vom Willen der Beteiligten immer dann, wenn ein Erblasser von mehreren Personen beerbt wird. Die Miterben müssen dann sowohl bei der Verwaltung des Nachlasses als auch bei der Auseinandersetzung zusammenwirken, was nicht immer gelingt, denn familiäre oder persönliche Konflikte führen hier häufig zu Streitigkeiten. Wir beraten und vertreten Miterben, damit eine optimale Ausschöpfung ihrer Rechte und Möglichkeiten gewährleistet ist.

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Erbscheinsverfahren

Ein Erbe muss sein Erbrecht häufig beweisen können, um z.B. über Nachlasskonten zu verfügen. Ein Erbschein bewirkt diesen Beweis. Doch bevor ein solcher erteilt wird, muss ein Erbscheinsverfahren durchgeführt werden. Innerhalb eines solchen Verfahrens gibt es häufig Streitigkeiten, wie z.B. über die elementare Frage, wer überhaupt Erbe geworden ist. Unsere Kanzlei für Erbrecht und Vermögensnachfolge hat bereits zahlreiche Erbscheinsverfahren geführt. Wir stehen Ihnen mit unserer langjährigen anwaltlichen Expertise gerne zur Seite.

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Gerichtsverfahren im Erbrecht

Gleich ob Amtsgericht, Landgericht oder Oberlandesgericht: In Erbsachen benötigen Sie einen erfahrenen Rechtsanwalt an Ihrer Seite, der über eine entsprechende Spezialisierung verfügt. Gerne steht Ihnen unser kompetenter Fachanwalt für Erbrecht mit langjähriger Prozesserfahrung zur Seite.

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Pflichtteilsrecht

Zwar kann ein Erblasser durch Verfügung von Todes wegen frei über sein Vermögen verfügen, allerdings nur in den Grenzen des Pflichtteilsrechts, das bestimmten gesetzlichen Erben, die durch Verfügung von Todes wegen von der Erbfolge ausgeschlossen worden sind, einen Geldzahlungsanspruch gegen den oder die Erben verschafft. Sie sind enterbt und wollen den Ihnen gesetzlich zustehenden Pflichtteilsanspruch geltend machen? Oder hat der Erblasser Vermögen verschenkt und Sie möchten wissen, ob Ihnen sog. Pflichtteilsergänzungsansprüche zustehen? Ihr Anwalt für Erbrecht hilft Ihnen sowohl bei der Geltendmachung als auch bei der Abwehr von Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsansprüchen.

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Testamentsvollstreckung

Es gibt verschiedene Gründe für die Anordnung von Testamentsvollstreckung, wie insbesondere Schutz des zu vererbenden Vermögens, Sicherstellung der Wünsche und Vorstellungen des Erblassers oder der Ausschluss Minderjähriger von der Verwaltung des Nachlasses. Sie sind Testamentsvollstrecker? Oder Sie haben Streit / Probleme mit einem Testamentsvollstrecker? Unser Testamentsvollstrecker (DVEV) weiß genau, welche Rechte und Pflichten mit dieser verantwortungsvollen Aufgabe verbunden sind.

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Vermächtnis

Ein Vermächtnis ist die Zuwendung eines Vermögensvorteils an einen anderen, ohne diesen als Erben einzusetzen. Ihnen wurde ein sog. Vermächtnis zugewandt und Sie wollen dieses rechtssicher geltend machen? Oder Sie sind Erbe und müssen ein Vermächtnis erfüllen? Wir helfen Ihnen bei der Prüfung, Geltendmachung, Erfüllung und Abwehr von Vermächtnisansprüchen.

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Rechtsanwalt Giuseppe Pranzo steht Ihnen für Ihre Anfrage gerne zur Verfügung.

Kriegerstraße 13
70191 Stuttgart
  • +49 711 98 14 96 79
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